Dringlichkeitsantrag mit Resolution zur Forderung der Bejagung des Wolfes vom Kreistag abgelehnt

AfD Heidekreis

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Zur gestrigen Kreistagssitzung hat die AfD-Fraktion ihren Resolutionsantrag zur Forderung der Bejagung des Wolfes mit zwei Tagen Vorlauf als Dringlichkeitsantrag eingebracht (siehe Anhang). Dies ist laut Geschäftsordnung des Kreistages legitim. In der dann erfolgten Abstimmung über die Dringlichkeit des Antrages stimmten die Abgeordneten der AfD sowie ein weiterer Abgeordneter für die Dringlichkeit des Antrages, alle anderen Abgeordneten dagegen.

Dazu Alfred Dannenberg (AfD), der Urheber des Resolutionsantrages:

In der absolut drängenden Wolfsproblematik spielen Kreistag und Kreisverwaltung im Gleichklang mit der Landesregierung auf Zeit!

Eine Resolution ist eine einfache Willensbekundung. Sie bedarf keines Verwaltungsvorlaufes. Sie auszusprechen kostet kein Geld. Die gewählten Abgeordneten unseres Kreisparlamentes sind ihrem Gewissen verpflichtet und haben selbstverständlich jederzeit das Recht, eine Willensbekundung mit der Forderung nach einem Beginn der Bejagung von Wölfen zu verabschieden.

Es ist sehr bedauerlich, dass die anderen Abgeordneten sich ihren Schneid haben abkaufen lassen und die Gelegenheit nicht genutzt haben, ein sofortiges Zeichen zu setzen: Dass es mit den Übergriffen und bedrohlichen Annäherungen von Wölfen hier im Heidekreis so nicht weiter gehen kann!

Damit unterstützen sie und insbesondere CDU und FDP vor Ort das unverantwortliche Spiel auf Zeit, das auch die rotgrüne Landesregierung betreibt: Sie ignorieren das dringende Erfordernis des Eintritts in eine Bejagung des Wolfes. Derweil wird die Bedrohung von Mensch und Tier durch Wölfe immer größer.

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